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Patentnummer 1503155
Dieses
wohl letzte Patent von Fritz Gockerell wurde am 7. September 1964 beim Patentamt
gemeldet. Fritz Gockerell starb am 16. April 1965, jedoch war seine
Patentmeldung noch in Bearbeitung. Der Tag der Offenlegung war sechs Jahre nach
der Anmeldung am 27. Mai 1970. Bei dem Namen des Anmelders steht statt Fritz
Gockerell, „Die Erben des Fritz Gockerell, 8000 München“. Wer diese Erben
namentlich waren, konnte nicht herausgefunden werden. In der Patentbeschreibung
erklärt er diese Erfindung detailgenau:
Die Erfindung betrifft ein mit
einem Freiflugkolbenmotor betriebenes Schlaggerät, bei welchem durch Verzahnung
der Kolbenstange und einem in diese Verzahnung eingreifenden Zahnritzel eine
Drehbewegung der Zahnritzelwelle erfolgt, womit eine auf dieser Welle sitzende
Zahnsperre die Arretierung des Schlagkolbens in seiner Aufschlagstellung in
einfacher und sicherer Weise ermöglicht. Zudem wird mit der Drehbewegung der
Ritzelwelle mit einem Nocken die Einspritzpumpe betätigt, wie auch die
Einrichtungen für die Zündung auf dem anderen Ende der Welle angetrieben. Aus
diesen gesamten angeführten Einzelheiten im Aufbau dieses Gerätes resultiert
auch das An- und Abstellen mit nur einem Hebel, wie dies bei den mit Pressluft
betriebenen Schlaggeräten üblich ist. Den meisten bekannten Vorschlägen für
solche Hämmer fehlt die genaue Beschreibung der Arbeitsweise in ihrer
Gesamtheit. Bei einer bekannten Ausführung eines derartigen Schlaggerätes wird
eine Halte-Einrichtung beschrieben, welche mittels konischer Büchse und Kugeln
durch Aufschlagen des ganzen Gerätes auf den Boden in Betrieb gesetzt wird.
Nicht angeführt ist, wie die zur Rückführung des Kolbens vorgesehene Feder
gespannt wird, ganz abgesehen von dem weiteren Vorschlag, die Rückführung mit
Druckluft unter Benützung einer Anzahl von kleinen Ventilen zu erzielen.
Mit der Erfindung wird ein
Schlaggerät geschaffen, dessen Funktionen den Forderungen entsprechen und bei
dem die Arbeitsweise der einzelnen Vorgänge klargestellt sind, dass sich das
eine Urteil bilden kann.
In ein mit flüssigem Kühlmittel gekühlten Zweitaktzylinder 1 der Fig. 1 befindet sich der Arbeitskolben 2, welcher mit dem Kolbenstangenoberteil 3 mittels einer Ringmutter 4 fest verschraubt ist. Die mit dem größeren Durchmesser sich nach unten verlängernde Kolbenstange 5 dient als das eigentliche Schlagteil des Gerätes. Diese Kolbenstange ist mit einer Verzahnung 6 versehen und steht mit dieser im Eingriff mit einem Zahnritzel 7. Von den für den Zweitakt nötigen Spül- Auslass- und Einlass-Schlitzen ist hier nur der gerade, vom Kolben 2 aufgesteuerte Einlass 8 sichtbar um den Unterdruck in dem Raum 9 auszugleichen und mit Frischluft zu füllen.
Der zu dieser Luftladung nötige Treibstoff wird
mittels Düse in den Brennraum 11 des Zylinderkopfes 12 unter Druck eingespritzt
und von der hier nicht sichtbaren Zündkerze gezündet. Eine Spiralfeder 13 hält
den Kolben 2 in der gezeichneten Stellung der oberen Totlage, - richtiger als
Zündzeitpunkt bezeichnet. Die Feder erfüllt zwei Aufgaben: sie dient zum Start
des Schlaggerätes und der Rückführung des Kolbens in die Zündstellung - ein
Vorgang, der durch den Aufschlag sehr unterstützt wird. Die Fig. 2 zeigt den
Schnitt I - II nach Fig. I des mittleren Bauteils des Gerätes, welches
vorzugsweise als Apparatteil bezeichnet wird. In dieser Figur sind alle
wesentlichen und erforderlichen Antriebe für die Druckeinspritzung, Zündung und
insbesondere Teile für Start und Stopp durch die Ritzelwelle 14 gegeben. Die
sich auf- und abbewegende Kolbenstange verursacht eine oszillierende Drehung
dieser Welle 14. Dies erforderte eine besondere Form des Nockens 15 für die
Einspritzpumpe, aber auch in Abhängigkeit des Übersetzungsverhältnisses zwischen
Verzahnung der Kolbenstange und dem Antriebsritzel. Die Fig. 2 zeigt in dem sich
zu einem runden Körper ausbildenden Gehäuse einen auf der Welle 14 sitzenden
speziellen T-Anker mit Spulen 17 und 18, für die Zündung. Wegen der dauernd
wechselnden Drehrichtung der Welle 14 ist es nötig, die beweglichen Massen
gering zu halten. Auf der Gegenseite der Welle sitzt der Nocken für die
Einspritzpumpe, deren Befestigung mittels der beiden Schraubenlöcher erfolgt.
Hinter der Zündeinrichtung ist noch die Raste 16 auf der Welle aufgekeilt.
Diese Raste 16 und deren Aufgabe ist erst durch die beiden Figuren 3 und 4
erkennbar gemacht. Fig. 4 zeigt einen Blick in das innere runde Gehäuse bei
ausgebauter Zündanlage. Man sieht die Raste 16 in Ansicht und die dazugehörende
Klinke 2o; beide bilden zusammen die Stop- und Starteinrichtung für das
Schlaggerät, deren Funktion weiter unten erklärt wird. Wesentlich ist nun. dass
Start und Stopp mit dem bei Presslufthämmern üblichen und einzigen Hebel 24
erfolgen kann. Der beidseitig gelagerte und mit dem Handballen zu betätigende
Hebel 24 führt mittels Stange zu dem Hebel 21, an welchem eine Rückzugfeder 26
befestigt ist. Die Start- und Stop-Einrichtung arbeitet wie folgt: Nach der in
Fig. 4 gezeichnete Stellungen befinden sich der Kolben 2 in seiner unteren
Aufschlagstellung.
Um diese zunächst zu erreichen,
wird mittels einer an dem Vierkant 25 anzusteckenden Handkurbel der Kolben von
oben nach unten heruntergeholt, sodass damit auch die Feder 13 gespannt wird.
Diese Arbeit ist nur dann zu wiederholen, wenn nach dem Niederdrücken des Hebels
24 keine Zündung erfolgt wäre. Nach Fig. 4 übt nun die gespannte Feder einen
Druck auf das Zahnritzel und weiter auch auf die Welle eines Drehkrans aus.
Diese Kraft wirkt in Pfeilrichtung nach (Fig 4.) und findet durch den linken
Widerstand. Es erfolgt also in jedem Fall eine Arretierung der Welle 14 bei
losgelassenem Hebel 24. Der Start erfolgt mit dem Niederdrücken dieses Hobels,
wodurch die Kraft der Feder frei wird und den Kolben nach oben schleudert. Wird
während des Laufes Hebel 24 wieder losgelassen, so treffen sich im Moment des
Aufschlages (U. P. Stellung) Raste 16 und Klinke 2o genau nach der Zeichnung in
Fig. 4, sodass das Gerät zum Stillstand kommt. Das Spannen der Feder geht also
selbständig weiter und ist dann nur aus besonderen Anlässen nötig.
Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Schnitt in der ganzen
Länge, Fig. 2 Schnitt der Linie II - II der Fig. 1, Fig. 3 Schnitt durch einen
Haltgriff, Fig. 4; Querschnitt der Linie III - III,
Patent-Ansprüche
1. Mit Freikolben betriebenes
Schlaggerät bei welchen der Start und die Kolbenrückführung in die Zündstellung
mittels der Feder (15) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Teil der
Kolbenstange (5) eine dem Kolbenweg entsprechende Verzahnung erfolgt, um mit
dem, im Eingriff stehenden Zahnritzels (7) die Welle (14) in abwechselnde nach
rechts -und linkslaufende Umdrehung zu versetzen, und damit alle auf dieser
Welle sitzenden Steuerungsteile, den Hocken (15) für die Einspritzpumpe,
Zündeinrichtung und die Raste (15) anzutreiben.
2. Mit Freikolbenmotor
angetriebenes Schlaggerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die
Sperrklinke (20) und mit dem Hebel (21) und einer Zugfeder (26) dem Gestänge
(22) und dem bei 23 gelagerten Hebel (24) verbunden ist, um Start und Stop des
Geraten mit diesem einzigen Hebel 24 zu erzielen.
3.
Mit Freikolbenmotor betriebenes Schlaggerät nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch
gekennzeichnet, dass zur ersten
Inbetriebsetzung die Welle (14) in an sich bekanteter Weise ein Vierkant erhält
um Mittels einer Handkurbel den Freikolbenmotor durch spannen der Feder (15) in
seine Start- und Aufschlagstellung zu bringen, welche stets die untere Totlage
des Kolben betrifft.
Quelle:
Deutsches Museum Archiv, Bestand NL 173
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